Eine moderne Webseite muss für alle Menschen zugänglich sein - nicht nur aus moralischer Verantwortung, sondern auch aus rechtlicher Pflicht. Ab 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Angebote vieler Unternehmen barrierefrei gestaltet sein müssen. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit im Web, und wie kann sie erfolgreich umgesetzt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was sie wissen müssen.
Tim Bernes-Lee, Erfinder des World Wide Web
Barrierefreiheit (engl. "Accessibility" oder "A11y" bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, auch für Personen mit:
Blinde Menschen nutzen Screenreader und spezielle Tastaturen, um sich auf Websites zurechtzufinden.
Als Basis-Standard für Barrierefreiheit in Deutschland dienen die Empfehlungen der WCAG 2.1 AA, die die Bedienbarkeit, die Wahrnehmbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit einer Website definiert. Hier geht es zu den Richtlinien >>> (Leider hat es die Bundesregierung bisher verabsäumt, die gesamten Richtlinien ins Deutsche zu übersetzen).
Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Öffentliche Einrichtungen sind bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden eine Abmahnung bzw. Bußgelder.
Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung - eine große Zielgruppe, die leider oft übersehen wird.
Google bevorzugt barrierefreie Websites mit klaren Strukturen und Alternativtexten.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren - auch ältere Nutzer und mobile User finden sich leichter zurecht.
Eine barrierefreie Website erfordert einige grundlegende Anpassungen:
Die Seite muss ohne Maus, nur per Tastatur oder anderen Eingabegeräten nutzbar sein.
Hoher Farbkontrast, große Schriftgrößen und klare Strukturen helfen allen Nutzern.
Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, die Bildbeschreibungen vorlesen.
Videos und Podcasts sollten mit Textversionen ergänzt werden.
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht - und ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern erreichen mehr Kunden und profitieren von besseren Rankings und Nutzererfahrung.
Damit die Websites unserer Kunden für alle barrierefrei zugänglich sind, stellen wir alle Seiten proaktiv um.
Hannes Breunig, Geschäftsführer ComService GmbH
Wir stellen die Websites aller unserer Kunden proaktiv bis zum 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit um.
Falls Sie ganz genau wissen wollen, was Ihre Website ab dem 28. Juni 2025 leisten können muss, haben wir eine Informationsseite für Sie eingerichtet. Falls Sie sich persönlichen informieren wollen, buchen Sie gerne einen Termin über unseren Online-Kalender >>>
Und falls Sie nicht Kunde bei uns sind, aber Fragen haben, melden Sie sich gerne. Wir unterstützten Sie dabei, dass auch Ihre Website bald barrierefrei verfügbar ist.
30. September 2024 von Sophie Bartel
5. Dezember 2022 von webmaster01
5. März 2025 von Marc Eberle
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