Barrierefreie Webseiten - Warum sie unverzichtbar sind & wie Sie sie optimal gestalten

Eine moderne Webseite muss für alle Menschen zugänglich sein - nicht nur aus moralischer Verantwortung, sondern auch aus rechtlicher Pflicht. Ab 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Angebote vieler Unternehmen barrierefrei gestaltet sein müssen. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit im Web, und wie kann sie erfolgreich umgesetzt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was sie wissen müssen.

Das Internet muss für alle Menschen zugänglich sein - Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein grundlegendes Recht.

Tim Bernes-Lee, Erfinder des World Wide Web

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit (engl. "Accessibility" oder "A11y" bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, auch für Personen mit:

  • Sehbehinderungen: z. B. durch Screenreader-lesbare Inhalte, hohe Kontraste oder skalierbare Schriftgrößen.
  • Hörbehinderungen: Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Audio- und Videoinhalte.
  • Motorische Einschränkungen: Eine Navigation ohne Maus und über die Tastatur oder alternative Eingabegeräte.
  • Kognitiven Einschränkungen: klare, verständliche Sprache, strukturierte Inhalte und eine intuitive Navigation.

Blinde Menschen nutzen Screenreader und spezielle Tastaturen, um sich auf Websites zurechtzufinden.

Als Basis-Standard für Barrierefreiheit in Deutschland dienen die Empfehlungen der WCAG 2.1 AA, die die Bedienbarkeit, die Wahrnehmbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit einer Website definiert. Hier geht es zu den Richtlinien >>> (Leider hat es die Bundesregierung bisher verabsäumt, die gesamten Richtlinien ins Deutsche zu übersetzen).

Gesetzliche Pflicht: Wen betrifft sie?

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Websites für private Nutzer:innen
  • Unternehmen mit mindestens 10 Angestellten
  • Unternehmen ab einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro

Öffentliche Einrichtungen sind bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Die Vorteile barrierefreier Websites:

Rechtssicherheit und Schutz vor Abmahnungen

Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden eine Abmahnung bzw. Bußgelder.

Mehr Reichweite und Umsatz

Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung - eine große Zielgruppe, die leider oft übersehen wird.

Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Google bevorzugt barrierefreie Websites mit klaren Strukturen und Alternativtexten.

Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle

Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren - auch ältere Nutzer und mobile User finden sich leichter zurecht.

Wie wird eine Website barrierefrei?

Eine barrierefreie Website erfordert einige grundlegende Anpassungen:

Einfache Navigation

Die Seite muss ohne Maus, nur per Tastatur oder anderen Eingabegeräten nutzbar sein.

Gute Lesbarkeit

Hoher Farbkontrast, große Schriftgrößen und klare Strukturen helfen allen Nutzern.

Alternative Texte für Bilder und Grafiken

Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, die Bildbeschreibungen vorlesen.

Untertitel & Transkripte

Videos und Podcasts sollten mit Textversionen ergänzt werden.

Fazit: Information ist für alle da!

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht - und ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern erreichen mehr Kunden und profitieren von besseren Rankings und Nutzererfahrung.

Damit die Websites unserer Kunden für alle barrierefrei zugänglich sind, stellen wir alle Seiten proaktiv um.

Hannes Breunig, Geschäftsführer ComService GmbH

Was ComService für seine Kunden und auch alle anderen tut

Wir stellen die Websites aller unserer Kunden proaktiv bis zum 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit um.

Falls Sie ganz genau wissen wollen, was Ihre Website ab dem 28. Juni 2025 leisten können muss, haben wir eine Informationsseite für Sie eingerichtet. Falls Sie sich persönlichen informieren wollen, buchen Sie gerne einen Termin über unseren Online-Kalender >>>

Und falls Sie nicht Kunde bei uns sind, aber Fragen haben, melden Sie sich gerne. Wir unterstützten Sie dabei, dass auch Ihre Website bald barrierefrei verfügbar ist.

Weitere Beiträge, die Sie informieren

© 2025 ComService GmbH. Designed with love by ComService GmbH.

ONLINE SERVICE CENTER

Online-Service, Remote-Service, Terminvereinbarungen, Fragen beantworten, Kontakt aufnehmen. Wir sind immer für Sie da.

  • SERVICE
  • TERMIN
  • TELEFON
  • MAIL
SERVICE

Erreichen Sie direkt unser Service-Team von Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr. Die meisten Herausforderungen können wir direkt per Remote meistern.

TERMIN

Vereinbare Sie online einen Termin mit uns. Ob Wartung, Anpassung, Service oder Schulung - hier finden Sie Ihren Wunschtermin und -mitarbeiter:in

TELEFON

Die wichtigsten Telefonnummern, damit Sie direkt zu Ihrem gewünschten Ansprechpartner kommen.

Hotline: 0335 – 52 100 70

Beratung: 0335 – 52 100 730

HonorarPlus: 0335 – 52 100 740

eTerminal: 0335 – 52 100 766

Buchhaltung: 0335 – 52 100 711

Webdesign & Marketing: 0335 – 52 100 707

Datenschutz: 0335 – 52 100 70

MAIL

Die wichtigsten Mailadressen, damit SIe direkt zu Ihrem gewünschten Ansprechpartner kommen.

Hotline: service@comservice-ffo.de

Beratung: vertrieb@comservice-ffo.de

HonorarPlus: info@honorar-plus.de

eTerminal: eterminal@comservice-ffo.de

Buchhaltung: buchhaltung@comservice-ffo.de

Webdesign: me@comservice-ffo.de

Datenschutz: datenschutz@comservice-ffo.de

Schreiben Sie uns

Ihre Nachricht kommt auf direktem Wege in unsere Webdesignabteilung. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.