Mit den Kontrollen von Messtechnik und Sicherheit bei Medizinischen Geräten schließen wir den Service-Kreis für unsere Kund:innen. Unsere zertifizierten Mitarbeiter:innen kümmern sich um Sicherheitstechnische- und Messtechnische Kontrollen unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Prüffristen.
Die MPBetreibV schafft den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Medizinprodukten in Deutschland. Medizinprodukte sind dabei all jene Geräte und Systeme, die beispielsweise der Messung von Körperfunktionen dienen oder im Rahmen von Therapie oder Diagnostik auf den Körper einwirken.
Für Betreiber von Medizinprodukten und damit für Ihre Praxis oder MVZ von fortlaufender Bedeutung sind: Die STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) und MTK (Messtechnische Kontrolle). Wir bieten Ihnen beides an - und noch etwas mehr:
Unser Dienstleitungspakete sind zugeschnitten auf die gesetzlichen Forderungen der Medizinprdukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
+ Erst-Bestandsaufnahme
Bestandsaufnahme Ihrer Praxis oder Ihrem MVZ.
+ Inventarisierung
Aufnahme aller Medizinischer und nichtmedizinischer Geräte.
+ Bestandsverzeichnis
Anlegen und pflegen einer digitale Bestandliste.
+ Sicherheitstechnische Kontrolle nach §11 MPBetreibV
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach §11 MPBetreibV an medizinischen Geräten/Systemen oder Einheiten der Anlage 1 bzw. an in diese integrierte Zusatzfunktionen bzw. an diese angeschlossene Gerätekombinationen. Wir prüfen Blutdruckmessgeräte, Langzeit-Blutdruckmessgeräte, EKG, Langzeit-EKG-Geräte und die Geräte der Spirometrie.
+ Medizintechnische Kontrolle nach §14 MPBetreibV
Messtechnische Kontrolle (MTK) nach §14 MPBetreibV an medizinischen Geräten/Systemen oder Einheiten wie Blutdruckmessgeräte und Langzeit-Blutdruckmessgeräte.
+ Planung der Wiederholungsprüfungen
Wir planen und koordinieren ihre Prüftermine und informieren Sie rechtzeitig, wann die nächsten Prüfungen fällig werden.
+ Service – Reparaturen - Zubehör
Als Ansprechpartner kümmert sich ComService, im Servicefall, um die fachgerechte Reparatur ihrer Medizintechnik. Ebenso sind wir ihr Partner, wenn es um Zubehör und Verbrauchsmaterialien geht.
+ Geräteeinweisungen nach MPG
Medizintechnik ist erklärungsbedürftig und somit ein einweisungspflichtiges Medizinprodukt. Bevor Sie ein solches Medizinprodukt in Betrieb nehmen, müssen Sie als Betreiber:in den Hersteller oder eine befugte Person zur Medizinprodukte-Einweisung beauftragen. Auch für neues Praxispersonal sind Einweisungen erforderlich, die Sie selbst oder durch autorisierte Fachhändler:innen durchführen lassen sollten.
Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird (§ 14 MPBetreibV).
Dazu gehören beispielsweise die Kontrolle von Kalibrierung und Eichung medizinischen Messgeräte.
Die Messtechnische Kontrolle ist in regelmäßigen Abstände, aber mindesten alle zwei Jahre zu wiederholen. Dabei sollten die vom Hersteller angegebenen Fristen Beachtung finden. Die MTK findet vor Ort statt. Geprüft wird u.a.:
+ Blutdruckmessgerät
+ Langzeit-Blutdruckmessgeräte
+ Geräte der Spirometrie
Wir überprüfen alle Geräte und Systeme (üblicherweise) vor Ort und legen Prüfprotokolle an.
Nach erfolgreich durchgeführter Messtechnischer Kontrolle erhalten Sie ein rechtssicheres und umfassendes Prüfprotokoll.
Und wir kümmern uns um die Abstimmung des nächsten fristgerechten Kontrolltermins.
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene periodische Sicherheitsüberprüfung gemäß § 11 MPBetriebV. Die sicherheitstechnische Prüfung muss regelmäßig an medizinischen Geräten vorgenommen werden, um deren technische Unversehrtheit und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Bestandteil der STK ist eine Funktionsprüfung sowie die elektrische Prüfung nach DIN EN 62353.
Wir überprüfen alle Geräte und Systeme (üblicherweise) vor Ort und legen Prüfprotokolle an.
Nach erfolgreich durchgeführter Sicherheitstechnische Kontrolle erhalten Sie ein rechtssicheres und umfassendes Prüfprotokoll.
Und wir kümmern uns um die Abstimmung des nächsten fristgerechten Kontrolltermins.
Eine Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 dient der Unfallverhütung und ist u. a. für Betreiber von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen verpflichtend.
Dabei werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft, denn diese bergen Risiken, z. B. durch mögliche Brände oder Stromschläge.
Wir überprüfen alle Geräte vor Ort . Und wir stimmen mit Ihnen gleich den nächsten Kontrolltermin ab, damit Sich sich darum nicht mehr kümmern müssen.
Die Prüfung und Wartung wird rechtssicher und umfassend dokumentiert, sodass Sie Ihrer Versicherung im Schadensfall einen Nachweis vorhalten können.
Als Fachhändler und Servicepartner für die kardiopulmonale Funktionsdiagnostik kümmern wir uns um Service, Prüfungen, Reparaturen und Recall. Wir beraten Sie gerne über unser Service-Angebot.
Robert Monka, zertifzierter Ingenieur für medizinisch physikalische Technik - ComService GmbH
Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)
Alt-Biesdorf 62
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