Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen - und das sektoren- wie systemübergreifend. Die TI ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.

Die benötigten Basiskomponenten für die Arztpraxis

Konnektor

Der Konnektor baut ein 'virtuelles privates Netzwerk' auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

Im Konnektor ist eine Firewall für optimale Security integriert.

E-Health Kartenterminal

Stationäres Kartenlesegerät mit gematik-Zulassung. Das Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte von Patient:innen ein und übergibt die Stammdaten an die Praxissoftware.

Eine Netzwerkverbindung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor. Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.

VPN-Zugangsdienst

Nur über einen VPN-Zugangsdienst (Virtuelles Privates Netzwerk), der für die TI zugelassen ist, kann mit dem Konnektor eine sichere Anbindung an die TI erfolgen. Durch die genutzte VPN-Technologie wird die Praxissoftware in das Netzwerk der TI eingebunden.

VSDM Softwaremodul

Das VSDM-Softwaremodul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig. Module mit gematik-Zertifizierung werden in der Praxissoftware (medatixx und x.isynet) freigeschaltet.

Institutionskarte (SMC-B / Praxisausweis)

Sie benötien einen Praxisausweis zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Der SMC-B ist separat zu bestellen, muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein SMC-B notwendig.

Praxisausweis beantragen >>>

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Ebenfalls notwendig ist ein elektronischer Heilberufsausweis für den Nachweis des Arztes oder Ärztin als berechtigter TI-Nutzer. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qual. elektronische Signatur), z. B. beim eArztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeuten-kammer.

eHBA beantragen >>>

Schaubild der TI-Komponenten für die Arztpraxis
benoetigte elemente für eine funktinierende telematikinfrastruktur in der praxis

TI-Fachdienste und Zusatzkomponenten

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Anwendung finden z.B. der eArztbrief sowie die eAU (elektronische Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung).

Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.

gematik-Video: Kommunikation im Medizinwesen - am Fallbeispiel Hausärztin, Facharzt und Krankenhaus

NFDM - Notfalldatenmanagement

Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft).

Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.

KBV-Video: Notfalldatenmanagement -wichtige Daten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte

eMP - elektronischer Medikationsplan

Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen wird reduziert.

KBV-Video: Der elektronische Medikationsplan - alle Informationen in einem Dokument auf der Gesundheitskarte

ePA - elektronische Patientenakte

Verpflichtende elektronische Patientenakte für Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und führt zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung.

Für den Patienten ist die ePA freiwillig.

gematik-Video: Die elektronische Patientenakte (ePA) - Der Ausbau der ePA und weitere Funktionen

eRezept - elektronisches Rezept

Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form. Patient:innen können selbst entscheiden, ob sie ihr eRezept per Smartphone mit eRezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen das Rezept in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

gematik-Video: So funktioniert das E-Rezept

eAU - elektronische Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sollen nun die AU-Daten ihrer oder ihres erkrankten Beschäftigen digital bei den Krankenkassen abrufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit nicht mehr notwendig.

KBV-Video: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital

eArztbrief

Ärzte und Psychotherapeuten können schon länger elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Mit einem neuen Vergütungsmodell werden diese Briefe seit dem 1. Juli 2020 zusätzlich gefördert. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für den Versand den elektronischen Heilberufsausweis, um damit qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellen zu können.

Das PVS und das eArztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.

medatixx-Video zum eArztbrief >>>

Die TI ist für jede Praxis eine Herausforderung. Mit unseren Know-How wird es aber leichter. Wir sind Spezialisten sowohl in der Einrichtung, als auch in der Problembewältigung.

Hannes Breunig, Geschäftsführer ComService GmbH

Förderungen (Information der KBV)

Änderung der Förderung!

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab Juli 2023 sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über die Höhe und Ausgestaltung der Pauschale sind gescheitert. Nun ist es Aufgabe des BMG, per Rechtsverordnung die Pauschale festzulegen. 

Was wird gefördert?
  • Erstausstattung
  • Mobile Kartenterminals
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Ausstattung für NFDM/eMP
  • Einrichtung des KIM-Dienstes
  • Ausstattung für die ePA
  • Ausstattung für das eRezept
  • Austausch des Konnektors und anderer Komponenten
Höhe der Förderung

Eine genaue Zusammenstellung der Förderung durch die KBV können Sie hier einsehen:

Eckpunkte der Finanzierungsvereinbarung >>>

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