Sie empfehlen uns an eine Kollegin oder einen Kollegen weiter: Berichten Sie über Ihre Erfahrungen mit uns als Unternehmen und in unserer Zusammenarbeit.
Füllen Sie bitte das Formular aus , wenn eine Kollegin oder ein Kollege Interesse an einer Zusammenarbeit hat: Geben Sie uns gerne einen Kontakt Ihrer Empfehlung. Wir setzen uns dann nach Ihrer Zustimmung mit der betreffenden Person in Verbindung.
Ihre Empfehlung wird Kund:in bei uns: Kommt es zu mindestens einem Vertragsabschluss , prämieren wir Sie.
Sie erhalten Ihre Prämie: Nach Vertragsabschluss mit Ihrer empfohlenen Ärztin, Arzt oder auch MVZ, melden wir uns bei Ihnen und Sie können sich eine der drei Prämie aussuchen.
Die Teilnahmebedingungen
Wer kann werben? Teilnehmen können alle Kundinnen und Kunden (einschließlich Praxispersonal)
Wer kann geworben werden? Geworben werden können alle Ärztinnen und Ärzte (Bereich Humanmedizin) , die eine eigene Praxis eröffnen wollen oder ihre bestehende Praxis umstellen wollen oder durch uns betreut werden möchten.
Wie lange ist die Aktion gültig? Bis einschließlich den 31.12.2025. Änderungen vorbehalten.
Wir arbeiten mit vielen Unternehmen zusammen, die uns empfohlen wurden. Dafür sind wir sehr dankbar. Sie kennen sicherlich auch Kolleg:innen die mit Ihrer „IT-Situation“ nicht immer zufrieden sind? Wer fällt Ihnen dabei als erstes ein?
ComService auf der mediDOK Vertriebspartnertagung ´24 in Augsburg
Sophie Bartel
30. September 2024
11:39
0 Kommentare
Vom 19.- 20. September fand die mediDOK Vertriebspartnertagung 2024 in der außergewöhnlichen Location der Feuerwehrerlebniswelt in Augsburg statt. Besonders im Fokus stand das eTerminal, das wir gemeinsam mit mediDOK entwickelt haben, um den Empfangsprozess in Arztpraxen nachhaltig zu verändern.
Das eTerminal: Eine gemeinsame Erfolgsgeschichte
Das eTerminal ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen ComService und mediDOK. Es wurde entwickelt, um Arztpraxen eine effiziente und digitale Lösung zu bieten, die den Check-In-Prozess der Patient:innen automatisiert und somit Ihren Praxisalltag sowohl für das Personal als auch für die Patient:innen erheblich erleichtert.
Hannes Breunig & Rainer Svojanovsky im regen Austausch über das eTerminal.
So funktioniert das eigenständige Einchecken
Der Ablauf des Check-ins über das eTerminal ist einfach und intuitiv. Die Patient:innen führen ihre elektronische Gesundheitskarte in das Terminal ein, woraufhin das System automatisch die hinterlegten Daten prüft. Sollten alle Daten vollständig sein, werden die Patient:innen direkt in das System der Praxis aufgenommen. Das Personal wird in Echtzeit darüber informiert, dass die Patient:innen eingetroffen sind, was den gesamten Ablauf effizienter macht. So wird der Empfangsbereich entlastet und gleichzeitig der Praxisbetrieb reibungslos und transparent organisiert.
Effizienter Empfangsprozess:
Patient:innen können sich selbstständig mit ihrer Gesundheitskarte einchecken, was das Personal entlastet und gleichzeitig die Abläufe beschleunigt.
Zeit- und Kostenersparnis:
Durch die Automatisierung des Check-in-Prozesses sinkt der administrative Aufwand und das Praxispersonal kann sich besser auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren.
Live-Demonstration des eTerminals auf der mediDOK Vertriebspartnertagung.
Barrierefreie Bedienung:
Das eTerminal ist benutzerfreundlich und leicht verständlich, sodass es von allen Patientengruppen problemlos genutzt werden kann.
Minimierung von Wartezeiten:
Da mehrere Patient:innen gleichzeitig das eTerminal nutzen können, werden Engpässe im Empfangsbereich vermieden.
Der Hauptbenefiz ist die Entzerrung am Empfang. Wir schaffen dadurch beim Personal Kapazitäten für andere Aufgaben, das macht sich wirklich bemerkbar.
Denny Klabuhn, Praxismanager Dr. Cordes, Berlin
Das eTerminal als Türöffner – Vortrag von ComService Geschäftsführer Hannes Breunig
Ein Highlight der Tagung war der Vortrag von Hannes Breunig, dem Geschäftsführer von Comservice, zum Thema „Erstkontakt von Patient:innen in der Praxis mit dem eTerminal“. Hannes Breunig betonte, wie entscheidend das eTerminal für die Digitalisierung des Patientenempfangs ist. Er erklärte, wie die automatisierte Lösung den Arbeitsalltag der Praxismitarbeiter:innen erleichtert und gleichzeitig den Patient:innen einen angenehmen, reibungslosen Erstkontakt mit der Praxis ermöglicht. Besonders hob er hervor, dass das eTerminal nicht nur Mehrwert und Freiheit schafft, sondern auch zur Steigerung der Patientenzufriedenheit beiträgt.
Großes Interesse für den Vortrag von ComService-Geschäftsführer Hannes Breunig.
Ausblick: Digitalisierung im Gesundheitswesen
Für uns bei ComService war die mediDOK Vertriebspartnertagung eine großartige Gelegenheit, unsere enge und erfolgreiche Partnerschaft mit mediDOK zu präsentieren und den Vertirebspartner:innen zu zeigen, welche Rolle das eTerminal für die Zukunft des digitalen Praxismanagements spielen wird. Die Veranstaltung hat erneut verdeutlicht, wie wichtig neue und digitale Lösungen im Gesundheitswesen sind und wie sie den Arbeitsalltag von Arztpraxen verändern können.
Machen Sie den Check-in für Ihre Patient:innen einfacher und entlasten Sie gleichzeitig Ihr Praxis-Team. Erfahren Sie, wie das eTerminal Ihre Praxis effizienter macht – wir beraten Sie gerne persönlich!
Mit dem eTerminal optimieren wir Ihren Praxisablauf und ermöglichen einen schnellen, reibungslosen Erstkontakt für Ihre Patient:innen.
Hannes Breunig, Geschäftsführer ComService GmbH
Buchen Sie direkt online Ihren Beratungstermin
Wir sind da, um Sie zu unterstützen. Wenn Sie auch besten Service wollen, dann buchen Sie einfach einenkostenlosen Beratungsterminüber unsere Online-Terminvergabe. Wir freuen uns auf Sie!
Um die zweite Generation des eTerminals zu präsentieren, richtete ComService gemeinsam mit mediDOK eine dreitägiges Beratungs- und Präsentationsveranstaltung aus. Die Präsentation war dabei Chefsache.
Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier nun die fünf wichtigsten Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt wurden:
Kann das eTerminal die Gesundheitskarte einlesen?
Ja! – Das neue eTerminal PLUS haben wir mit einem Kartenleser ausgestattet. Die Daten der eKG werden ausgelesen, um so die Patient:innen zu erkennen. Natürlich können sich diese auch weiterhin ohne eGK mit ihrem Geburtsdatum und Initialen anmelden.
Es gab oft den Wunsch, dass durch das Einlesen der Karte am eTerminal im Praxisverwaltungssystem inkl. Stammdatenabgleich über die TI, sowie die Scheinanlage entfällt. Wir freuen uns, dass wir diesen Wunsch schon bei den ersten Praxisverwaltungssystemen erfüllen konnten. Wenn also in Ihrer Praxis bzw. den Praxen Ihrer Kunden diese PVS eingesetzt werden, können Sie das eTerminal PLUS so gestalten, dass mit dem Self-Check-in am eTerminal kein zusätzliches Einlesen der eGK am PVS mehr nötig ist.
Im Mittelpunkt der Präsentationen stand das neue eTerminal PLUS, welches im Laufe des ersten Halbjahrs 2024 für die Kunden verfügbar sein wird
Funktioniert das eTerminal auch in Verbindung mit meinem Praxisverwaltungssystem und/oder Terminplaner?
Um die Vorteile des eTerminals richtig auszukosten, ist die Möglichkeit an eine Anbindung Ihrer Praxis ausschlaggebend. Die Zahl der angebundenen Systeme wächst langsam aber stetig. Dennoch ist es schwierig, dass wir alle kompatiblen Systeme abdecken. Wie immer versuchen wir hier trotzdem unser Bestes zu geben.
Sie möchten gern wissen ob für Ihr System jetzt schon eine Anbindung möglich ist?
Kann ich den Smart-TV-Aufruf auch ohne die „Säule“ nutzen?
Das ist möglich! Der Aufruf erfolgt dann über die entsprechende Aktion im Praxisverwaltungssystem oder durch das eTerminal-Praxis-Cockpit.
Können die Patient:innen nur über den Namen aufgerufen werden?
In den meisten Praxen erfolgt der Aufruf am Smart-TV über den ersten Buchstaben des Vornamens und über den kompletten Nachnamen der Patient:innen. Der Aufruf durch den Namen kann aber auch umgangen werden. Man kann das System so einstellen, dass nur zwei Buchstaben des Vor- und Nachnamens sichtbar sind (z.B. Ma Mu). Beim neuen eTerminal PLUS mit integriertem Drucker ist der Smart-TV-Aufruf auch über eine Nummer möglich.
Das neue eTerminal PLUS mit eGK-Leser – der Blick nach vorne
Ist der eTerminal in mehreren Sprachen zu erhalten?
Natürlich. Neben den Standardsprachen Deutsch und Englisch sind bereits weitere Übersetzungen entstanden. Ihre Patient:innen können so ganz einfach im Menü die Sprache ändern. Weitere Sprachen sind in Planung.
Daher schon jetzt darum kümmern. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen und wie Sie ComService bei der Umstellung in Ihrer Praxis oder MVZ unterstützen kann.
Ab dem 14. Oktober 2025 wird die Nutzung von Windows 10 über das offizielle Lebensende hinaus zu einem Sicherheitsrisiko. Neu entdeckte Sicherheitslücken werden dann nämlich nicht mehr durch Updates geschlossen und können dementsprechend gezielt von Cyberkriminellen ausgenutzt werden. Unternehmen handeln sich dadurch auch einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen ein, die einen aktuellen Stand der Technik voraussetzen.
Die 3 wichtigsten Antworten
1. Das bedeutet ‚End of Life‘ genau:
Der komplette Support für Windows 10 wird am 14. Oktober 2025 eingestellt. Die aktuelle Version 22H2 wird die endgültige Version von Windows 10 sein. Danach erfolgen keine kostenlosen Update mehr, womit die Sicherheit für die Software nicht mehr gewährleistet wird.
2. Das muss bei den Rechnern in der Praxis passieren:
Die Rechner in Ihrer Praxis benötigen ein Update auf ein neues Betriebssystem, um wieder ausreichend geschützt zu sein – ideal ist da Windows 11.
3. Das müssen Sie bei Ihrer Medizintechnik machen:
Viel der Software in medizinischen Geräten läuft ebenfalls mit Windows 10. Welche Geräte ein Update benötigen, können Sie unserer Tabelle weiter unten entnehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung!
Buchen Sie einfach einen Servicetermin über unsere Onlinebuchung. Wir machen dann eine Bestandsaufnahme und kümmern uns dann um die Softwareupdates.
So gehen wir bei der Umstellung von Windows 10 auf eine zukunftssichere Software vor
1. Jetzt Beratungstermin buchen – Buchen Sie einfach einen Beratungstermin bei uns.
2. Geräteliste erstellen – Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Liste all ihrer Geräte, die noch mit Windows 10 laufen.
3. Beratung zukunftssichere Software – Wir beraten Sie zum Thema zukunftssicheres Betriebssystem
4. Terminvereinbarung – Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen – an diesem Tag stellen wir alle Geräte auf eine zukunftssichere Software um.
Wir unterstützten Sie bei der Umstellung auf eine zukunftssichere Softwarelösung für Ihre Praxis. So müssen Sie sich um nichts kümmern. Buchen Sie jetzt Ihre Beratungstermin!
Doch was ist genau vorgeschrieben und was verbirgt sich in diesem Zusammenhang hinter „MTK“, „STK“? Und was kann Ihnen ComService ab jetzt alles als Service bieten?
Laut Medizinproduktegesetz (MPG) steht der Betreiber medizinischer Geräte in der Pflicht, seine Geräte zur Diagnose, Behandlung und Überwachung von Patienten regelmäßig zu überprüfen. Der Rahmen dieser gesetzlichen Prüfung bilden die Messtechnische Kontrolle (§14 MPBetreibV) und Sicherheitstechnische Kontrolle (§11 MPBetriebV). Die Intervalle für beide Kontrollen bestimmen die Herstellerunternehmen, sind aber mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.
Messtechnische Kontrolle (MTK) nach §14 MPBetreibV
Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird (§ 14 MPBetreibV). Dazu gehören beispielsweise die Kontrolle von Kalibrierung und Eichung medizinischen Messgeräten.
Wir führen die Messtechnische Kontrolle (MTK) z. B. für Blutdruckmessgeräte, Langzeit-Blutdruckmessgeräte und für Spirometrische Geräte durch. Die MTK-Prüfung erfolgt überlicherweise bei Ihnen vor Ort. Unser Prüfverfahren entspricht dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“.
Wir überprüfen alle Geräte und Systeme vor Ort und können direkt die vorgegebenen Prüfungsplaketten auftragen.
Nach erfolgreich durchgeführter MTK Kontrolle erhalten Sie ein rechtssicheres und umfassendes Prüfprotokoll. Die Ergebnisse der MTK müssen dokumentiert und mehrere Jahre lang aufbewahrt werden. Als Service übernehmen wir auch die Organisation für die nächsten fristgerechten Prüfungen für Sie.
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach §11 MPBetriebV
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene periodische Sicherheitsüberprüfung von Medizinkontrollen (§ 11 MPBetriebV). Die sicherheitstechnische Prüfung muss regelmäßig an medizinischen Geräten, wie z.B. EKG, Langzeit-EKG, Spirometer, Blutdruckmessgerät und Langzeit-Blutdruckmessgerät vorgenommen werden, um deren technische Unversehrtheit und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Unsere zertifizierten Medizintechniker:innen führen die STK mit modernsten Mess- und Prüfeinrichtungen sowie Dokumentationssystemen durch. Wir unterstützen Sie als Service bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, indem wir Sie u. a. rechtzeitig über fällig STK informieren.
Weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfung: Elektrische Geräte nach DGUV-Vorschrift 3
Der Gesetzgeber schreibt diese Prüfung für alle elektrischen Geräte und Anlagen vor. Nicht nur medizintechnische Geräte sind davon betroffen, sondern auch Drucker, Kaffeemaschine oder Staubsauger die in der Praxis Anwendung finden.
Wie oft müssen Medizinische Geräte geprüft werden?
Die Fristen werden von den Herstellern vorgegeben, müssen aber mindestens innerhalb von einem Zeitraum von 24 Monaten durchgeführt werden.
ComService mit neuem Medizintechnik-Service
Mit der Prüfung von Medizinischen Geräten schließen wir den Service-Kreis für Ihre Praxis oder MVZ – wir bieten Ihnen neben Hardware, Software, Schulungen, Support, eTerminal und Mediendesign auf die zertifizierte MTK und STK an.
Das heißt, Sie brauchen nur eine Telefonnummer, nämlich die 0335 – 52 100 70, und Sie erreichen Ihren Ansprechpartner für Praxis-IT und Medizingeräte. Wir bieten Ihnen auch verschiedene Services an, damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Wir sind für Sie da!
Wir kümmern uns um die fristgerechte Prüfung aller Ihrer Medizinischen Geräte.
Es nie angenehm, wenn technische Dienste nicht einwandfrei funktionieren. Leider kommt es bei der TI aber immer wieder zu betrieblichen Unterbrechungen. Wir wollen Sie daher unterstützen, damit Sie auf dem schnellsten Weg wieder so arbeiten können, wie Sie es gewohnt sind. Erster Schritt also: eine Diagnose – also wo liegt der Fehler? Diese Diagnose können Sie nun so schnell wie wir erstellen, nämlich mit der Live-Abfrage der TI-Dienste.
Während einer unerwarteten betrieblichen Unterbrechung werden Sie von der gematik über die Fortschritte und Behebung der TI-Störung informiert. Dazu zählen zentrale Störungen in der TI, temporäre Downtimes sowie geplante Wartungsvorhaben, Releases und Updates.
Sie können den TI-Status ganz einfach auf unserer Startseite über den Button „SERVICE-CENTER“ aberrufen, oder auch hier.
Die gematik hält Sie über geplante Wartungsarbeiten an der TI auf dem Laufenden. Diese Arbeiten können zeitweise Einschränkungen in der Erreichbarkeit mit sich bringen.
Haben Sie also bitte Geduld, bis die Probleme bei der gematik gelöst sind. Denn nur sie können die volle Funktionalität wieder herstellen.
Erhalten Sie Störungsmeldungen per WhatsApp
Die gematik bietet ab sofort über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um Sie auf Einschränkungen der Telematikinfrastruktur hinzuweisen. Mit diesem WhatsApp-Kanal können Sie sich bei Interesse bequem über Störungen und Entwarnungen informieren lassen.
Der Kanal ist bereits aktiv, allerdings ist die Suchfunktion derzeit noch nicht bei WhatsApp sichtbar – derweil können Sie aber den gematik-Kanal über den Direktlink oder den QR-Code erreichen.
Sie haben trotz vollem Funktionsumfang der TI technische Probleme?
Falls Sie trotz funktionierender TI immer noch technische Probleme haben. Rufen Sie den ComService – Support unter 0335 – 52 100 70 an. Wir finden schnell und kompetent eine Lösung.
Wir stellen Ihnen die Lösung für besseren Patient:innenfluss und weniger Aufwand bei der Anmeldung vor. Kommen Sie vorbei: ComService GmbH Alt-Biesdorf 62, 12683 Berlin.
Die Self-Check-In-Lösung des medidok eTerminals PLUS sorgt für eine kontaktlose und unkomplizierte Anmeldung der Patient:innen. Das vereinfacht den Patient:innenfluss und reduziert den Aufwand bei der Anmeldung erheblich.
Jetzt mit neuen Funktionen
Bei der Weiterentwicklung des medidok eTerminals haben wir ein Kartenlesegerät, einen QR-Scanner oder Belegdrucker integriert. Diese Funktionen wollen wir Ihnen nun vorstellen.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Um den medidok eTerminal PLUS weiter zu verbessern, wollen wir Ihre Meinung, damit Sie in Ihrer Praxis den größtmöglichen Nutzen haben.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin buchen
Zögern Sie nicht und buchen Sie Ihren persönlichen kostenfreien Beratungstermin im Voraus!
Entlastung des Praxisteams: Das eTerminal entlastet die Anmeldung Ihrer Arztpraxis oder Ihres MVZ, denn die Patient:innen melden sich selbst an.
Keine Warteschlange: Lange Warteschlangen werden durch das Self-Check-In vermieden. Durch die Anbindung an das vorhandene Terminplanungs- und/oder Praxisverwaltungssystem behalten Sie die volle Kontrolle über die Praxisorganisation.
Optimaler Patientenfluss: Die Patient:innen werden vom Terminal direkt in den richtigen Wartebereich oder Wartezimmer geleitet. Zum Behandlungsstart erfolgt der Patienten-Aufruf über Smart-TV.
Buchen Sie gleich Ihren persönlichen Vorführungstermin
Zögern Sie sich und buchen Sie einen persönlichen Vorführungstermin. Wir zeigen Ihnen alle Funktionen und beantworten all Ihre Fragen.
Wir freuen uns auf Sie!
Rainer Svojanovsky (medidok) & Hannes Breunig (ComService)
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen – und das sektoren- wie systemübergreifend. Die TI ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Benötigte Basiskomponenten für die Arztpraxis
E-Health Kartenterminal: Stationäres Kartenlesegerät mit gematik-Zulassung. Das Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte von Patient:innen ein und übergibt die Stammdaten an die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbindung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor. Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.
Konnektor: Der Konnektor baut ein ‚virtuelles privates Netzwerk‘ auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht. Im Konnektor ist eine Firewall für optimale Security integriert.
VPN-Zugangsdienst: Nur über einen VPN-Zugangsdienst (Virtuelles Privates Netzwerk), der für die TI zugelassen ist, kann mit dem Konnektor eine sichere Anbindung an die TI erfolgen. Durch die genutzte VPN-Technologie wird die Praxissoftware in das Netzwerk der TI eingebunden.
VSDM Softwaremodul: Das VSDM-Softwaremodul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig. Module mit gematik-Zertifizierung werden in der Praxissoftware (medatixx und x.isynet) freigeschaltet.
Institutionskarte (SMC-B / Praxisausweis): Sie benötigen einen Praxisausweis zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Der SMC-B ist separat zu bestellen, muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein SMC-B notwendig.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Ebenfalls notwendig ist ein elektronischer Heilberufsausweis für den Nachweis des Arztes oder Ärztin als berechtigter TI-Nutzer. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qual. elektronische Signatur), z. B. beim e-Arztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeuten-kammer.
Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Anwendung finden z.B. der e-Arztbrief sowie die eAU (elektronische Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung). Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (e-Arztbrief) wird besser vergütet.
NFDM – Notfalldatenmanagement:
Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft). Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.
eMP – elektornischer Medikamentenplan:
Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen wird reduziert.
ePA – elektronische Patientenakte:
Verpflichtende elektronische Patientenakte für Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und führt zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung. Für den Patienten ist die ePA freiwillig.
eRezept – elektronisches Rezept:
Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form. Patient:innen können selbst entscheiden, ob sie ihr e-Rezept per Smartphone mit e-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen das Rezept in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.
Arbeitgeber sollen nun die AU-Daten ihrer oder ihres erkrankten Beschäftigen digital bei den Krankenkassen abrufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit nicht mehr notwendig.
eArztbrief:
Ärzte und Psychotherapeuten können schon länger elektronische Arztbriefe (e-Arztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Mit einem neuen Vergütungsmodell werden diese Briefe seit dem 1. Juli 2020 zusätzlich gefördert. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für den Versand den elektronischen Heilberufsausweis, um damit qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellen zu können. Das PVS und das e-Arztbrief-Modul müssen von der KBV zugelassen sein.
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab Juli 2023 sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über die Höhe und Ausgestaltung der Pauschale sind gescheitert. Nun ist es Aufgabe des BMG, per Rechtsverordnung die Pauschale festzulegen.
Was wird gefördert?:
Erstausstattung
Mobile Kartenterminals
elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Ausstattung für NFDM/eMP
Einrichtung des KIM-Dienstes
Ausstattung für die ePA
Ausstattung für das e-Rezept
Austausch des Konnektors und anderer Komponenten
Höhe der Förderung:
Eine genaue Zusammenstellung der Förderung durch die KBV können Sie hier einsehen:
ComService ist der Ansprechpartner für Ihre Telematikinfrastruktur
Die TI ist für jede Praxis eine Herausforderung. Mit dem Know-How von ComService wird es aber leichter. Wir sind Spezialisten sowohl in der Einrichtung, als auch in der Problembewältigung. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter!
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Das betrifft auch die Kosten, die Praxen entstehen, wenn sie sich für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) rüsten. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt.
Entwickelt sich der Markt anders als erwartet oder kommen neue TI-Anwendungen hinzu, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die Verhandlungen neu aufzunehmen und die TI-Finanzierungsvereinbarung anzupassen. Die jeweils aktuellste Fassung der Vereinbarung findet sich am Ende dieser Seite.
Drucker scheinen ein Eigenleben zu haben, verbrauchen viel Platz, müssen ständig gewartet werden und wenn man sie am nötigsten braucht, ist der Toner leer.
Beim Platz hilft gute Planung, da unterstützen wir Sie sehr gerne mit unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung.
Aber auch beim Toner und bei den Beschaffungskosten profitieren Sie nun von unserem Miet-Drucker-Service. Da müssen Sie gar nichts mehr machen und es ist trotzdem immer genug Toner und Papier da. Und selbstverständlich warten wir die Dinger auch proaktiv, damit ihr Drucker immer druckt und druckt und druckt und druckt und druckt und, naja, Sie wissen schon, druckt.
Selbstverständlich bekommen Sie von uns nur Markenware, die wir selbst getestet und für gut befunden haben. Das ist nur einer der unendlich vielen Vorteile, die Sie mit uns haben: Wir sind unabhängig und daher mindestens so anspruchsvoll wie Sie mit unseren Lieferanten.
Melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie in Sachen Mietdrucker!
Sophie Bartel
30. September 2024
11:39
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